Konservierungsstoffe in der Gastronomie: Was auf die Speisekarte muss

Konservierungsstoffe — Lebensmittelzusatzstoffe E-Nummern | ChinaYung Loesung
Konservierungsstoffe — Lebensmittelzusatzstoffe E-Nummern | ChinaYung Loesung

Einleitung

Konservierungsstoffe verlängern die Haltbarkeit von Lebensmitteln, indem sie das Wachstum von Bakterien, Hefen und Schimmelpilzen hemmen. In der Gastronomie sind sie in einer Vielzahl von Produkten enthalten — von Wurstwaren über Saucen bis hin zu Weinen und Softdrinks. Die E-Nummern E200 bis E299 umfassen die wichtigsten zugelassenen Konservierungsstoffe in der EU.

Besonders relevant für Gastronomen sind Nitrite und Nitrate (E249–E252) in Fleisch- und Wurstwaren sowie Schwefeldioxid und Sulfite (E220–E228), die zugleich als deklarationspflichtiges Allergen gelten. Der Hinweis „mit Konservierungsstoff“ auf der Speisekarte ist keine Empfehlung — er ist gesetzlich vorgeschrieben. Allgemeine Informationen zu Lebensmittelzusatzstoffen finden Sie auf unserer Zusatzstoffe-Übersichtsseite.

Was sind Konservierungsstoffe?

Konservierungsstoffe sind Substanzen, die dem mikrobiellen Verderb von Lebensmitteln entgegenwirken. Sie hemmen das Wachstum von pathogenen und verderbenden Mikroorganismen — Bakterien, Hefen und Schimmelpilze — und verlängern so die Haltbarkeit der behandelten Produkte. Sie sind abzugrenzen von physikalischen Konservierungsverfahren wie Kühlung, Erhitzung, Trocknung oder Vakuumverpackung, die ohne Zusatzstoffe auskommen.

In der EU unterliegen Konservierungsstoffe dem Zusatzstoffrecht nach der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Jeder Stoff muss behördlich zugelassen sein und darf nur in den zugelassenen Lebensmittelkategorien und in den vorgeschriebenen Höchstmengen verwendet werden. Der zugewiesene E-Nummern-Bereich ist **E200 bis E299**. Zu den wichtigsten Gruppen zählen Sorbate, Benzoate, Sulfite sowie Nitrite und Nitrate. Eine vollständige Liste aller zugelassenen E-Nummern finden Sie unter E-Nummern-Liste.

Die wichtigsten Konservierungsstoffe im Überblick

Sorbinsäure und Sorbate (E200–E203)

Konservierungsstoffe: E200-E299 & Gastronomie-Pflichten — Praxisbeispiel | ChinaYung
Konservierungsstoffe: E200-E299 & Gastronomie-Pflichten — Praxisbeispiel | ChinaYung

Sorbinsäure und ihre Salze (Kaliumsorbat, Calciumsorbat) gehören zu den am häufigsten eingesetzten Konservierungsstoffen. Sie sind breit einsetzbar, gut verträglich und wirken vor allem gegen Schimmelpilze und Hefen. Typische Anwendungsgebiete: Schnittkäse, Backwaren, Margarine, Desserts und bestimmte Saucen. In der Gastronomie tauchen sie häufig in Fertigprodukten auf — Produktdatenblätter der Lieferanten prüfen.

Benzoesäure und Benzoate (E210–E213)

Benzoesäure wirkt besonders effektiv in sauren Lebensmitteln (pH unter 4,5) und wird deshalb in Softdrinks, Fruchtsaucen, Mayonnaise und Marinaden eingesetzt. In der EU gelten Höchstmengen, die je nach Produktkategorie variieren. Zu beachten: Benzoesäure kann in Kombination mit Ascorbinsäure (E300) Benzol bilden — ein Aspekt, den Hersteller berücksichtigen müssen.

Schwefeldioxid und Sulfite (E220–E228)

Diese Gruppe hat eine Doppelfunktion: Sie wirkt konservierend und antioxidativ. Besonders in Weinen, Trockenobst, Meerettich und Kartoffelprodukten eingesetzt. Die besondere Bedeutung für Gastronomen: Sulfite sind zugleich ein EU-Pflichtallergem — deklarationspflichtig ab 10 mg/kg im Endprodukt. Dazu mehr in einem eigenen Abschnitt weiter unten.

Nitrite und Nitrate (E249–E252)

Pökelsalze sind die zentralen Konservierungsstoffe in Fleisch- und Wurstwaren. Ihre Funktion und die damit verbundene Kennzeichnungspflicht werden im nächsten Abschnitt ausführlich behandelt.

Propionsäure und Propionate (E280–E283)

Propionsäure wird hauptsächlich in Backwaren eingesetzt, um Schimmelbildung zu verhindern. Besonders in industriell hergestelltem Brot mit längerer Haltbarkeit anzutreffen.

Natamycin (E235)

Natamycin ist ein natürlich vorkommendes Antibiotikum, das auf Käse- und Wurstoberflächlichkeiten aufgetragen wird, um oberflächlichen Schimmelbefall zu verhindern. Es dringt nicht ins Innere des Produkts ein und wird deshalb in der EU als oberflächlicher Zusatzstoff zugelassen.


Nitrit und Nitrat in Wurstwaren (E249–E252)

Nitritpökelsalz (Natriumnitrit, E250; Kaliumnitrit, E249) und Nitrate (E251, E252) erfüllen in der Fleischwaren-Produktion eine doppelte Funktion: Sie hemmen zuverlässig das Wachstum von Clostridium botulinum — dem Erreger des lebensgefährlichen Botulismus — und verleihen gepökelten Produkten ihre charakteristische rötlich-rosa Farbe.

Die gesundheitliche Debatte um Nitrite ist seit Jahren präsent. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat verarbeitetes Fleisch 2015 als Gruppe-1-Karzinogen eingestuft. Nitrite können bei Erhitzung mit Aminen zu Nitrosaminen reagieren, die als krebserregend gelten. Die EU hat daraufhin die zulässigen Höchstmengen für Nitrite in Fleischwaren mehrfach gesenkt. Für Gastronomen ist die gesundheitliche Bewertung eine Information, die Gäste zunehmend interessiert — die Kennzeichnungspflicht ist davon unabhängig.

In der Praxis enthalten nahezu alle gepökelten Wurstwaren Nitrit: Schinken, Salami, Frankfurter, Lyoner, Bockwurst, Kassler. Nitritfreie Alternativprodukte existieren, sind jedoch noch ein Nischenmarkt. Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle gepökelten Produkte: Der Hinweis „mit Konservierungsstoff“ muss auf der Speisekarte erscheinen, wenn solche Produkte serviert werden.


Schwefeldioxid — Konservierungsstoff UND Allergen

Schwefeldioxid (E220) und die verwandten Sulfit-Verbindungen (E221–E228) nehmen unter den Konservierungsstoffen eine Sonderstellung ein: Sie sind zugleich Konservierungsstoff und EU-Pflichtallergem. Das bedeutet für Gastronomen eine doppelte Kennzeichnungspflicht.

Als Konservierungsstoff müssen sie mit dem Hinweis „mit Konservierungsstoff“ auf der Speisekarte vermerkt werden. Als Allergen müssen sie zusätzlich nach den Allergen-Deklarationsregeln der LMIV ausgewiesen werden — mit visueller Hervorhebung (Fettdruck, Kursivschrift oder Unterstreichung). Diese Doppelpflicht gilt ab einem Gehalt von 10 mg/kg im Endprodukt.

Typische Quellen in der Gastronomie:

  • Wein — nahezu jeder konventionell hergestellte Wein überschreitet den 10 mg/l-Grenzwert
  • Trockenobst — Aprikosen, Rosinen, Cranberries mit teils sehr hohen Sulfitwerten
  • Meerrettich und Meerrettich-Zubereitungen
  • Kartoffelprodukte — vorgeschnittene Pommes, Trockenpüree
  • Bier und Cider — natürlich und zugesetzt
Weiterführende Informationen zu Antioxidantien: Antioxidantien. Zur vollständigen Allergen-Kennzeichnung: Allergen-Kennzeichnung.

Kennzeichnungspflicht für Konservierungsstoffe

Die Pflicht zur Kennzeichnung von Konservierungsstoffen auf der Speisekarte ergibt sich aus der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) und der EU-Zusatzstoffverordnung (EG) Nr. 1333/2008. Der gesetzliche Standard:

Der Hinweis „mit Konservierungsstoff“ muss als Fußnote oder Erläuterung erscheinen — typischerweise als Ziffern- oder Buchstabensystem, das in einer Legende am Ende der Speisekarte erklärt wird. Die genaue Formulierung kann variieren, muss aber für Gäste klar verständlich sein.

Praxistipps:

  • Prüfen Sie systematisch alle Lieferanten-Zutatenlisten auf E-Nummern im Bereich E200–E299
  • Vergessen Sie keine Getränke: Wein (E220), Limonaden (E211), Fruchtsäfte
  • Bei Schwefeldioxid: doppelte Pflicht — Zusatzstoff-Hinweis und Allergen-Deklaration
  • Aktualisieren Sie die Kennzeichnung sofort, wenn ein Lieferant das Produkt ändert
Eine detaillierte Anleitung zur korrekten Zusatzstoff-Kennzeichnung finden Sie unter Zusatzstoff-Kennzeichnung.

Natürliche Konservierung als Alternative

Der „Clean Label“-Trend — der Wunsch von Verbrauchern nach möglichst wenig künstlichen Zusatzstoffen — hat die Lebensmittelindustrie und die Gastronomie verändert. Natürliche Konservierungsalternativen gewinnen an Bedeutung:

Physikalische Methoden: Kühlung, Tiefkühlung, Vakuumverpackung, Pasteurisierung und Hochdruckbehandlung können chemische Konservierungsstoffe in vielen Produktkategorien vollständig oder teilweise ersetzen.

Traditionelle natürliche Konservierung: Essig (Säuerung, pH-Senkung), Salz (Wasserentzug, osmotischer Druck), Zucker (Osmose in Konfitüren und Marmeladen), Räuchern (phenolische Verbindungen als antimikrobielle Stoffe) — alle mit jahrtausendealter Tradition.

Natürliche Extrakte: Rosmarinextrakt (E392, streng genommen ein Antioxidans), fermentierte Zutaten wie Molkenpulver oder Essigkulturen wirken als natürliche Konservierungsmittel und werden von Herstellern zunehmend eingesetzt.

Grenzen: Bei bestimmten Produktkategorien — insbesondere gepökelten Fleischwaren und stark sauren Getränken — ist ein vollständiger Verzicht auf chemische Konservierungsstoffe aus Lebensmittelsicherheitsgründen technisch anspruchsvoll. Die Hemmwirkung gegen Clostridium botulinum durch Nitrit ist bisher durch keine natürliche Alternative vollständig und zuverlässig ersetzt worden.


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Häufige Fragen

Welche Konservierungsstoffe müssen deklariert werden?

Alle Konservierungsstoffe, die in Produkten auf Ihrer Speisekarte enthalten sind, müssen mit dem Hinweis „mit Konservierungsstoff“ gekennzeichnet werden. Die häufigsten in der Gastronomie relevanten Konservierungsstoffe sind Sorbinsäure (E200) in Käse- und Backwaren, Benzoesäure (E210) in Softdrinks und Saucen, Schwefeldioxid (E220) in Wein und Trockenobst sowie Nitritpökelsalz (E250) in Wurst- und Fleischwaren.

Die Informationen finden Sie auf den Zutatenlisten Ihrer Lieferanten — fordern Sie bei Unklarheiten Produktdatenblätter an. Besonders wichtig: Schwefeldioxid und Sulfite (E220–E228) müssen zusätzlich als Allergen deklariert werden, wenn sie im Endprodukt mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l enthalten. In diesem Fall besteht eine doppelte Kennzeichnungspflicht — einmal als Zusatzstoff, einmal als Allergen mit visueller Hervorhebung. Die Deklaration erfolgt als Fußnote oder Hinweis auf der Speisekarte, erklärt in einer Legende.


Sind Nitrite in Wurst gefährlich?

Nitrite (E249–E252) in Wurstwaren sind Gegenstand einer andauernden wissenschaftlichen und öffentlichen Debatte. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat verarbeitetes Fleisch 2015 als Gruppe-1-Karzinogen eingestuft — das bedeutet, es gibt ausreichende Belege für eine Krebsgefahr beim Menschen. Nitrite gelten dabei als ein beitragender Faktor: Bei Erhitzung können sie mit Aminen zu Nitrosaminen reagieren, die als krebserregend eingestuft sind.

Gleichzeitig erfüllen Nitrite eine unverzichtbare Sicherheitsfunktion: Sie hemmen zuverlässig das Wachstum von Clostridium botulinum, dem Erreger des lebensgefährlichen Botulismus. Ohne Nitrite wäre die sichere Herstellung vieler gepökelter Produkte nicht möglich. Die EU hat die zulässigen Höchstmengen für Nitrite in Fleischwaren in den letzten Jahren schrittweise gesenkt. Für Gastronomen gilt unabhängig von der Gesundheitsdebatte: Bei allen Produkten, die Nitritpökelsalz enthalten, ist der Hinweis „mit Konservierungsstoff“ auf der Speisekarte gesetzlich vorgeschrieben.


Gibt es natürliche Alternativen zu Konservierungsstoffen?

Ja, mehrere natürliche Methoden der Konservierung sind etabliert und nehmen durch den „Clean Label“-Trend weiter zu. Physikalische Verfahren wie Kühlung, Vakuumverpackung, Pasteurisierung und Hochdruckbehandlung können chemische Konservierungsstoffe in vielen Produktkategorien vollständig ersetzen. Traditionelle natürliche Konservierungsmittel — Essig, Salz, Zucker und Räuchern — haben eine jahrhundertelange, bewährte Tradition.

Modernere Ansätze nutzen natürliche Extrakte wie Rosmarinextrakt oder fermentierte Zutaten, die antimikrobielle Eigenschaften besitzen, ohne synthetische Zusatzstoffe zu sein. Viele Lebensmittelhersteller setzen diese Alternativen ein, um „ohne Konservierungsstoffe“-Versprechen auf der Verpackung zu erfüllen. Allerdings ist ein vollständiger Verzicht bei bestimmten Produktkategorien aus Sicherheitsgründen schwierig: Bei gepökelten Fleischwaren ist die zuverlässige Hemmwirkung des Nitrits gegen Clostridium botulinum bisher durch keine natürliche Alternative vollständig ersetzt worden.


Muss „mit Konservierungsstoffen“ auf der Speisekarte stehen?

Ja — wenn ein Gericht oder Getränk auf Ihrer Speisekarte Produkte enthält, die Konservierungsstoffe enthalten, ist die Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben. Die gängigste und rechtssicherste Methode ist ein Fußnotensystem: Sie vergeben Ziffern oder Buchstaben (z. B. „³“), die in einer Legende am Ende der Speisekarte als „mit Konservierungsstoff“ erläutert werden.

Diese Pflicht gilt für alle Gerichte und Getränke — vergessen Sie insbesondere **Wein** (Sulfite), **Limonaden und Erfrischungsgetränke** (Benzoesäure E210 oder Sorbinsäure E200) sowie **Wurst- und Aufschnittplatten** (Nitritpökelsalz E250). Bei Schwefeldioxid und Sulfiten kommt zusätzlich die Allergen-Deklaration mit visueller Hervorhebung hinzu. Detaillierte Anleitungen zur korrekten Kennzeichnung finden Sie in unserem Leitfaden zur Zusatzstoff-Kennzeichnung.

Zuletzt aktualisiert: März 2026 · ChinaYung — Allergenkennzeichnung für die Gastronomie

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